AGB

Allgemeines

  • Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  • Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

Angebot

  • Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Frachtangaben etc. sind freibleibend. Muster, Maße und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben.
  • Für Druckfehler in Katalogen und Preislisten übernehmen wir keine Haftung. Bestellungen des Kunden bei uns sowie Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
  • Auf überlassene Zeichnungen und Unterlagen behalten wir uns das Eigentum- und Urheberrecht vor; außerdem dürfen Unterlagen Dritten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht zugängig gemacht werden.
  • Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  • Auftragsänderungen vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung können wir nur berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und uns eine ausreichende Verlängerung der Lieferfrist zugebilligt wird.
  • Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, so verzichtet der Kunde bereits jetzt auf eine Zugangsbestätigung unsererseits. Wir nehmen den Verzicht hiermit an.
  • Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  • Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bei uns bestellt hat, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

Preise/Zahlungsbedingungen

  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
  • Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen entfällt die Mehrwertsteuer, wenn uns der Kunde die notwendigen Angaben, insbesondere zu seiner USt-Ident.Nr. macht.
  • Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in Euro zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er die Geldschuld während des Verzugs in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  • Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Lieferung

  • Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  • Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, wenn er uns zuvor unter Ablehnungsandrohung schriftlich eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Gefahrübergang

  • Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  • Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

Gewährleistung

  • Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.



  • Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Wochentagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der Mängelansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  • Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Rechnungsstellung der Ware.
  • Im Bezug auf die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung unsererseits stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware da. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
  • Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Haftungsbeschränkungen

  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dazu gehören auch zukünftige und bedingte Forderungen.
Bei Pflichtverletzung durch den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, diesen hätten wir ausdrücklich schriftlich erklärt.

In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer- Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  • Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  • Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  • Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

Besonderes

  • Alle unsere Produkte werden stets dem neuesten Stand der Technik und Verwendbarkeit angepasst. Technische Änderungen behalten wir uns vor.
Muster, die einer Lieferung zugrunde gelegt wurden, gelten als ungefähre Grundlage der Lieferung. Eine Garantie, dass die von uns angebotenen und gelieferten Waren für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind, übernehmen wir nicht.


  • Bei Anfertigungen nach Angaben, Zeichnungen oder Entwurf des Kunden ist dieser für die Ordnungsgemäßheit im Bezug auf das Patent, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht selbst verantwortlich. Für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Folgen haften wir nicht. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Für uns übersandte Muster und Vorlagen leisten wir im Falle von Verlust, Beschädigung oder Bruch keinen Ersatz.
  • Falls eine Fertigung nach Zeichnungen oder Entwurf des Kunden durchgeführt wird, trägt dieser für die konstruktiv richtige Gestaltung sowie für die praktische Eignung der gelieferten Teile allein die Verantwortung, auch wenn er bei der Entwicklung von uns beraten wurde.
  • In jedem Fall erfolgen technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unserer Produkte nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen maßgebend. Maßgebend für die Ausübung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 2010.
  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Schlußbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
  • Der Kunde erhält hierdurch Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten –soweit diese für die Abwicklung des Auftrags erforderlich sind- im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.